Unsere Grundsätze
Die Mitglieds-Tafeln des Bundesverbands Deutsche Tafel e.V. verpflichten sich, folgende acht Grundsätze bei ihrer Arbeit einzuhalten:
Präambel
Grundsatz 1
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.
Durchführungsbestimmung:
- Der Schwerpunkt muss auf dem Einsammeln und Ausgeben von Lebensmitteln liegen.
- Die Abgabe erfolgt unentgeltlich oder gegen einen geringen Kostenbeitrag - grundsätzlich eine Münze* pro Haushalt und Ausgabe.
- Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und wird von jeder Tafel individuell festgelegt.
- Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und des Infektionsschutzgesetzes.
- Eine Ausnahme vom Grundsatz ist durch die jeweilige Tafel gegenüber dem/der Ländervertreter/Ländervertreterin (Landesvorsitzenden) schriftlich nachzuweisen und zu begründen.* Die Landesverbände/Ländervertreter überwachen die Einhaltung der Tafelgrundsätze.**
Grundsatz 2
Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig - unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiter.
Grundsatz 3
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Sponsoren unterstützt.
Grundsatz 4
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen. Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.
Grundsatz 5
Der Name 'Tafel' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. rechtlich geschützt.
Durchführungsbestimmung:
- Die Bezeichnung des Vereins oder des Projekts ist grundsätzlich der vorangestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „Tafel“ und ggf. e.V., z.B. Berliner Tafel e.V.
- Tafeln in Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers als Zusatzinformation verwenden.
- Davon abweichende Bezeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverbands Deutsche Tafel e.V.
- Der Name „Tafel“ ist schriftlich beim Bundesverband Deutsche Tafel e.V. zu beantragen und wird ausschließlich an juristische Personen für konkrete Tafelprojekte vergeben.
- Das Logo des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. sollte von der lokalen Tafel in Form und Farbe ohne jede Veränderung übernommen werden.
Grundsatz 6
Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.
Durchführungsbestimmung:
- Bei Unstimmigkeiten in der regionalen Tafel-Arbeit, z. B. bei Tafel-Neugründungen oder bei bereits bestehenden Tafeln, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Bedürftigen vor Ort angestrebt werden.
- Ist dies nicht möglich, sind die zuständigen Ländervertreter hinzuzuziehen.
- Die Tafeln tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.
- Die Tafeln helfen einander mit dem Ziel, die lokale Tafel-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.
Grundsatz 7
Die Tafel-Grundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.
Die Tafel erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafel-Grundsätze.